FAQ – Häufig gestellte Fragen

Einige der sich am meisten stellenden Fragen rund um Ihr Feuerwerk wollen wir hier bereits im Vorfeld versuchen zu beantworten.

Wir planen jedes Feuerwerk zusammen mit dem Kunden, individuell auf Location und das vorgegebene Budget angepasst.

Zusammen mit Ihnen versuchen wir auch bei kleineren Budgets, eine für Sie passende Lösung zu finden. Jedoch bleiben wir auch hier immer im Rahmen des realistisch machbaren, um das angebotene Feuerwerk beispielsweise nicht künstlich in die Länge zu ziehen. Dabei hätten am Ende weder Sie als Kunde, noch das Publikum seine Freude.

Da wir keine standardisierten „Pakete“ anbieten wollen, ist die Kostenfrage im Vorfeld nicht so einfach pauschal zu beantworten.
Trotzdem lässt sich sagen, dass unser Einstiegspreis für ein etwa 4-5 minütiges Höhenfeuerwerk, beispielsweise für eine Hochzeit, bei rund 800€ liegt.
Hierfür bekommen Sie eine professionell designte Choreographie mit abwechslungsreichen Effekten und einem ordentlichen Finale.

Ab etwa 1000€ kann so ein Feuerwerk bereits um etliche Effekte wie z.B. Bodeneffekte (Fontänen, Blinker, Lichterlogo), als auch Einzelschüsser und Großfeuerwerksbomben erweitert werden.
Je größer Ihr Budget ist, desto größer, länger und vor allem eindrucksvoller wird Ihr Feuerwerk.

Für ein individuelles Angebot, sprechen Sie uns gerne an.

Grundsätzlich muss der Grundstückseigentümer einem Feuerwerk zustimmen.
Stimmt der Eigentümer zu, gibt es jedoch an einigen Orten noch gesetzlich vorgeschriebene Besonderheiten zu beachten. So zum Beispiel in unmittelbarer Nähe von Altersheimen, Krankenhäusern, Kirchen, Fachwerkhäusern und Reetdächern sowie besonders brandempfindlichen Objekten.

Eine erste Prüfung ob ein Feuerwerk grundsätzlich überhaupt möglich ist übernehmen wir für Sie im Vorfeld.

Ein Feuerwerk wirkt natürlich um so besser, desto dunkler es ist. Ausreichend dunkel ist es etwa eine Stunde nach Sonnenuntergang.
Gesetzlich vorgegeben, müssen Feuerwerke in der Winterzeit bis 22:00 Uhr, in der Sommerzeit bis 22:30 Uhr, sowie zwischen Mai und Juli bis spätestens 23:00 Uhr beendet sein.
Ausnahmeregelungen durch die zuständige Behörde können jedoch auch hier erteilt werden, etwa bei großem öffentlichem Interesse oder einem besonders leisen Feuerwerk.

Für jedes Feuerwerk erstellen wir im Vorfeld eine individuelle Gefährdungsbeurteilung, angepasst an die Location und den jeweiligen Umfang des Feuerwerks.
Wir arbeiten nach aktuellen technischen Richtlinien und wählen in aller Regel größere Sicherheitsabstände als diese seitens Hersteller sowie Prüfbehörde vorgegeben werden, um unseren eigenen Anforderungen an die Sicherheit gerecht zu werden.
Neben der jahrelangen Erfahrung aus den Bereichen Veranstaltungstechnik und Pyrotechnik verfügen wir auch im Bereich Brandschutz über umfassende Kenntnisse und Erfahrung.

Feuerwerke müssen, durch den verantwortlichen Pyrotechniker, bei der zuständigen Ordnungsbehörde mindestens 2 Wochen im Voraus angezeigt werden.
Soll das Feuerwerk in der Nähe von Flugplätzen, Eisenbahnanlagen oder Bundeswasserstraßen stattfinden, muss diese Anzeige spätestens 4 Wochen im Vorfeld getätigt werden.

Während der Hauptsaison, zwischen Mai und September, sowie zu Silvester sind viele Pyrotechniker schnell ausgebucht. Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Anfrage sowie anschliessende Auftragserteilung.

Schlechtes Wetter wie Regen oder auch Schneefall machen dem Feuerwerk nichts aus, da wir die Feuerwerkskörper bei entsprechenden Wettervorhersagen gegen Nässe und Feuchtigkeit schützen.

Problematisch für ein Feuerwerk sind jedoch Gewitter. Publikum und Pyrotechniker könnten durch Blitzschlag gefährdet werden, des Weiteren kann es zu Problemen mit der Technik kommen.

Bei starkem Wind oder gar Sturm (Windgeschwindigkeiten > 13m/s) darf ein Feuerwerk aus Sicherheitsgründen nicht abgebrannt werden.

In sehr heißen Sommern mit hoher Trockenheit kann es zu besonderen Auflagen (Brandschutz) durch die Ordnungsbehörde kommen, bis hin zum Versagen der Durchführung eines Feuerwerkes. Dies versuchen wir jedoch immer (im Rahmen der Verhältnismäßigkeit) durch geeignete Maßnahmen in Absprache mit allen Beteiligten abzuwenden.

In geschlossenen Räumen gibt es die Möglichkeit sogenanntes Indoor-Feuerwerk einzusetzen.

Dies ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung, da es auf den jeweiligen Raum und vor allem die vorhandene Deckenhöhe ankommt. Hier empfehlen sich Deckenhöhen von mindestens vier bis sechs Metern. Je höher, desto besser.
Natürlich muss innerhalb von Veranstaltungsstätten auch stets die zuständige Brandschutzdienststelle mit einbezogen werden.

Obwohl Indoor-Feuerwerk rauch- und geruchsarm ist, raten wir nach Möglichkeit immer dazu Räume mit Belüftungsanlagen zu nutzen.

Wir kommen zwar aus dem Münsterland, arbeiten aber natürlich auch in den umliegenden Regionen und haben auch bereits in anderen Bundesländern Feuerwerke durchgeführt.
Jedoch ist dies immer eine Frage des Budgets und der Verhältnismäßigkeit, da bei großen Entfernungen neben der weiten Anreise ggf. auch eine Übernachtung für mehrere Mitarbeiter mit einkalkuliert werden muss.

Sprechen Sie uns gerne an und wir schauen gemeinsam was machbar ist.

Grundsätzlich ist es nach vorheriger Absprache auch möglich Feuerwerksartikel über uns zu beziehen.
Neben Feuerwerk der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) können auch bei Vorlage einer entsprechenden Erlaubnis Feuerwerksartikel der Kategorien 3 und 4 von uns erworben werden.

Außerhalb der gesetzlich erlaubten letzten drei Tagen eines Jahres ist es für Privatpersonen auch möglich sogenanntes Silvesterfeuerwerk (Kategorie 2) ganzjährig mit einer Ausnahmegenehmigung zu erwerben. Diese lässt sich beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Einen entsprechenden Vordruck stellen wir Ihnen über unseren Download-Bereich hier zur Verfügung.
Bei weiterführenden Fragen scheuen Sie nicht uns (gerne auch im Vorfeld) zu kontaktieren.

Ein eigener Onlineshop sowie ein eventueller lokaler Silvesterverkauf sind in Planung, jedoch auf Grund der Situationen zu Silvester 2020 sowie 2021 zur Zeit noch ungewiss.

Der Ruf von Feuerwerk im Bezug auf die Umwelt ist weitaus schlechter, als es der Wahrheit entspricht.

Viele Aussagen welche zur Umweltbelastung durch Feuerwerk kursieren sind nicht mit Fakten belegbar.

Auch Greenpeace und das Umweltbundesamt weisen in einem Artikel darauf hin, dass die Auswirkungen von Feuerwerk auf die Umwelt nur sehr gering sind.
Eine Zusammenfassung einiger belegbarer Fakten liefert der BVPK auf seiner Internetseite.