Nützliche Formulare und sonstige Dokumente rund ums Feuerwerk.

Feuerwerk der Kategorie 2 (sogenanntes Silvesterfeuerwerk) darf in Deutschland nur an den letzten drei Tagen eines Jahres an Privatpersonen verkauft werden. Für Veranstaltungen unter dem Jahr können nach §24 1.SprengV auch Privatpersonen eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Mit unserem Antragsformular kann bei der zuständigen Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung für unterjährigen Erwerb und Verwendung von Feuerwerk beantragt werden.

Gewerbetreibende dürfen Feuerwerk der Kategorie 2 ganzjährig für den gewerblichen Gebrauch erwerben.

Für den Verkauf von Feuerwerk (Kat. 2) an Gewerbetreibende benötigen wir das ausgefüllte Bestätigungsformular.

AusnahmegenehmigungAntrag für eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb und Verwendung von Feuerwerk der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) unter dem Jahr.
Kauf GewerbeBestätigung zum gewerblichen Erwerb von Feuerwerk der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk)